

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes Bremen
Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
Wir haben Unbedenklichkeitsbescheinigungen von der AOK, der Berufsgenossenschaft, dem Finanzamt, der Haftpflichtversicherung und der SOKA-Bau.